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Das Arbeitshaus Breitenau 1874 - 1949
In dem ehemaligen Benediktinerkloster Breitenau in Guxhagen war 1874 ein Arbeitshaus mit der
Bezeichnung "Korrektionsanstalt" eingerichtet worden. Es diente zur Inhaftierung von Menschen,
die als "arbeitsscheu" galten: Bettler, Landstreicher, Obdachlose oder auch Frauen, die wegen
Prostitution verurteilt waren. Sie sollten dort "korrigiert" also "gebessert" werden, daher auch
die Bezeichnungen Korrigenden und Korrigendinnen. In der Realität hatte die Arbeitshaushaft allerdings
wenig mit "Besserung" oder gar "Hilfestellung für ein besseres Leben" zu tun, sondern sie bestand in
Demütigung und Bestrafung der Insassen und in Abschreckung nach außen. Die Drohung, dort eingesperrt
zu werden, sollte die Menschen in der Gesellschaft von einem ähnlichen "Lebenswandel" abhalten, und
diejenigen, die dennoch als Bettler, Obdachlose oder Landstreicher leben mußten, wurden in vielen
Fällen verhaftet und drastisch bestraft. Daß es sich bei ihnen häufig um Opfer der gesellschaftlichen
Verhältnisse handelte, war durchaus schon in der Kaiserzeit bekannt, änderte aber nichts an diesem
Vorgehen. Die Folge war, daß viele Bettler und Obdachlose immer wieder verhaftet und mehfach in
Arbeitshäuser eingewiesen wurden.
Die Zustände im Arbeitshaus Breitenau glichen eher denen eines Zuchthauses. So mußten die
Arbeitshausgefangenen in Breitenau Häftlingskleidung tragen. Sie waren streng nach Männern und
Frauen getrennt und mußten noch bis 1918 an sechs Tagen in der Woche 12 Stunden am Tag arbeiten. Sie
wurden auf dem Gelände des Arbeitshauses in verschiedenen Werkstätten eingesetzt oder auch an Bauern,
Firmen oder Kommunen als Arbeitskräfte "vermietet", so z.B. zu Ernteeinsätzen, in einer Mattenproduktion
oder bei Forstarbeiten. Hierzu zogen morgens Gefangenenkolonnen unter Bewachung aus der Anstalt aus
und kehrten abends wieder zurück. Neben dem Arbeitszwang gab es zahlreiche Verbote und bei Verstößen
ein umfangreiches Strafsystem. Die Hausordnung von 1874 verbot den Korrigendinnen und Korrigenden z.B.
den Besitz von Schreibzeug und heimliches Briefeschreiben, Rauchen, Tabakschnupfen, direktes Anreden
des Direktors und jeden Kontakt zwischen männlichen und weiblichen Korrigenden, außerdem "unanständiges
und irreligiöses Reden, Fluchen, Schimpfen, Singen und Pfeifen." Härteste Strafe war ab 1902 ein
mehrwöchiger Arrest in einer Strafzelle, der noch durch zeitweiliges Anketten, Verdunkeln der Zelle,
Entzug der normalen Kost und des Bettzeugs (sprich Matratze und Decke) verschärft werden konnte. In der
Kaiserzeit konnte die Arbeitshaushaft bis zu zwei Jahren dauern und war sehr gefürchtet. Erschreckend
deutlich wird dies in einer Eintragung des damaligen Gemeindepfarrers in der Kirchenchronik, in der er
über die Arbeitshaushaft schrieb, daß sie "für gar manchen das Schlimmste gewesen sei, was ihm außer
der Todesstrafe wiederfahren konnte." Insgesamt wurden während der Kaiserzeit 9173 Männer und Frauen
in das Arbeitshaus eingewiesen; die Männer vor allem wegen Bettelei, Landstreicherei und Obdachlosigkeit,
die Frauen vor allem wegen Prostitution.
In der Weimarer Republik wurden in Breitenau verschiedene Reformansätze durchgeführt, um den Insassen
das Leben erträglicher zu machen, und an die Stelle des Strafcharakters sollten fürsorgerische Maßnahmen
treten, um den Insassen auf dem Weg in eine bessere Zukunft zu helfen. Vor allem der sozialdemokratische
Kommunallandtagsabgeordnete Ludwig Pappenheim setzte sich stark für Reformen ein und betonte, daß die
Korrigenden und Korrigendinnen nicht zur Strafe in der Korrektionsanstalt seien, sondern, "wie der Name
schon sagt, zur Besserung." Eine wichtige Veränderung war die Reduzierung der Arbeitszeit auf 8 Stunden
täglich und insgesamt 47 Stunden in der Woche. Den Korrigenden wurde erstmals gestattet, in begrenztem
Umfang Tabak zu rauchen, es wurden kulturelle Veranstaltungen abgehalten und auf dem Gelände ein
Sportplatz für die Insassen gebaut. Entscheidend war aber vor allem, daß ein Umdenkungsprozeß stattfand:
es wurde erkannt, daß die Bettler und Landstreicher nicht unbedingt deshalb straffällig geworden waren,
weil sie "arbeitsscheu" waren, sondern daß dabei soziale Faktoren eine große Rolle spielten und daß für
ihre Integration in die Gesellschaft mehr zu tun sei, als sie einige Monate zur Arbeit zu zwingen.
Durch Gesetzesänderungen und Liberalisierungen wurden gegen Ende der Weimarer Republik immer weniger
Korrigenden und Korrigendinnen nach Breitenau eingewiesen, und schließlich stand die Anstalt fast leer.
Im Frühjahr 1933, unmittelbar nach der Machtübernahme der Nazis, setzte in Deutschland eine
großangelegte Verhaftungswelle von politischen Gegnern (Sozialdemokraten, Kommunisten, Gewerkschaftern)
durch SA-Einheiten ein. Die Gefängnisse waren bald hoffnungslos überfüllt, und daraufhin wurden die
ersten (damals noch regionalen) Konzentrationslager eingerichtet. Die Behörden
griffen dabei in vielen Fällen auf vorhandene Gebäude zurück, und für den Kasseler Polizeipräsidenten
bot sich das fast leerstehende Arbeitshaus Breitenau an. Ab dem Juni 1933 wurde dort schließlich auf
die Dauer von 9 Monaten ein Konzentrationslager für politische Gegner (unter denen sich auch einige
Juden befanden) eingerichtet. Unter den Gefangenen befand sich auch
Ludwig Pappenheim. Er wurde anschließend von Breitenau in eines der sogenannten Moorlager (bei Papenburg)
gebracht und dort ermordet.
Aber nicht nur politische Gegner und Juden wurden von den Nazis verhaftet. Ab September 1933 wurde
in einer vom Propagandaministerium initiierten Großrazzia im gesamten Reichsgebiet Jagd auf wohnungslose
Menschen gemacht und über einhunderttausend Menschen festgenommen. Die Folge war, daß auch in Breitenau
die Einweisungen von Korrigenden und Korrigendinnen sprunghaft anstiegen. Die in der Weimarer Republik
begonnenen Ansätze, für die Insassen menschlichere Verhältnisse zu schaffen, wurden in der NS-Zeit
rigoros zurückgenommen. So mußten die Arbeitshausgefangenen ab 1939 wieder 11 Stunden und ab 1942 sogar
12 Stunden an sechs Tagen in der Woche arbeiten. Während es in der Weimarer Republik Ansätze gab, die
Insassen als Opfer der sozialen Verhältnisse zu sehen, denen durch fürsorgerische Maßnahmen geholfen
werden sollte, wurden sie in der NS-Zeit zu "Volksschädlingen" erklärt, von denen die "Volksgemeinschaft"
zu befreien sei. Bei allen wiederholt in ein Arbeithaus eingewiesenen dauerte die Unterbringung nun
"solange es ihr Zweck erfordert", also unter Umständen bis zum Tod. Die Arbeitsanstalt Breitenau wandelte
sich dadurch von einer Einrichtung mit befristeter Inhaftierung zu einer Dauerbewahranstalt für "asoziale
Volksschädlinge". Einzelne Korrigenden, denen man nichts weiter als Bettelei vorgeworfen hatte, mußten
während des Nationalsozialismus fast zehn Jahre in Breitenau bleiben. Auf der Grundlage des 1933
erlassenen "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" wurden auch Korrigenden aus Breitenau
zwangssterilisiert.
Ende der dreißiger Jahre gingen die Polizeibehörden dazu über, viele Bettler, Landstreicher und
Wohnungslose direkt in Konzentrationslager einzuweisen, wodurch in Breitenau die Einweisungen von
Korrigenden und Korrigendinnen erneut drastisch zurückging. Aufgrund der freigewordenen Anstaltskapazität
wurde dort im Sommer 1940 von der Gestapo Kassel ein Straflager, ein sogenanntes
"Arbeitserziehungslager" für Gestapo-Gefangene (ausländische Gefangene und Deutsche, unter denen sich
auch Juden befanden) eingerichtet. Es kam zu katastrophalen Haftbedingungen, unter denen auch die
verbliebenen, meist älteren Korrigenden und Korrigendinnen leiden mußten. Die langen Arbeitszeiten und
die schlechte Ernährung trieb die Sterblichkeit in die Höhe. Von den am Jahresbeginn 1942 inhaftierten
105 Korrigenden starben bis Kriegsende 43 in der Anstalt. Insgesamt wurden in der NS-Zeit 1023
Korrigenden und Korrigenden in das Arbeitshaus Breitenau eingewiesen.
Die Befreiung durch die Amerikaner am Ostersamstag 1945 stellte nur eine kurze Unterbrechung der
Arbeitshaustradition Breitenaus dar. Bereits ein Jahr später, im April 1946, wurde der Betrieb der
Landesarbeitsanstalt wieder aufgenommen, und kurz darauf wurden erneut Korrigendinnen und Korrigenden
eingewiesen. In der Befreiung durch die Amerikaner sah die Arbeitshausverwaltung lediglich eine
"kriegsbedinge Entlassung" und in mehreren Schreiben hieß es, daß die Korrigenden "unberechtigterweise"
ihre Freiheit erlangt hätten. Im Gegensatz zu früher, als überwiegend männliche Korrigenden nach Breitenau
kamen, wurden nun aber vor allem junge Frauen als Korrigendinnen eingewiesen, die polizeilich nicht
gemeldet waren und mit Besatzungssoldaten zusammenlebten. Die Arbeitshaushaft war nun weniger ein
Mittel, Obdachlose zu bestrafen, als vielmehr dem "unsittlichen Treiben" dieser jungen Frauen ein
Ende zu bereiten.
Erst drei Jahre später, am 1. April 1949, wurde das Arbeitshaus Breitenau auf Veranlassung der
amerikanischen Militärbehörde endgültig geschlossen. Das letzte Arbeitshaus in der BRD, das Arbeitshaus
Brauweiler bei Köln, bestand allerdings noch bis 1968, und endgültig aufgehoben wurden die Paragraphen
zur Arbeitshauseinweisung erst in der Zeit von 1969 bis 1974. (...) Einige Strukturen haben sich aber bis
in die Gegenwart erhalten: So sind bis heute die Korrigenden und Korrigendinnen, die in der NS-Zeit
in Breitenau inhaftiert waren und sogar die KZ-Gefangenen, die als sogenannte "Asoziale" verhaftet
wurden, nicht als NS-Verfolgte anerkannt und haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Sicherlich -
es ist heute nicht mehr strafbar ist, unter einer Brücke zu übernachten oder für Essen zu betteln, aber
die Einstellung diesen Menschen gegenüber ist doch häufig ablehnend bis aggressiv in dem Sinne:
"Die sind doch selbst Schuld", "Wer arbeiten will, der findet auch welche", "Die sollte man mal richtig
zum Arbeiten bringen". Die gesellschaftlichen und familiären Ursachen werden dabei sehr leicht aus dem
Auge verloren. Gunnar Richter
weiterführende Literatur:
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