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Zum Umgang mit Breitenau nach 1945
Am Gründonnertag, dem 29. März 1945, wurde das Arbeitserziehungslager in Breitenau von der Gestapo
aufgelöst, und die Gefangenen wurden in großen Gruppen aus dem Lager fortgebracht. Bevor die letzten
Gestapo- und SS-Männer Breitenau verließen, wurden von ihnen noch in der Nacht zum Karfreitag am
Fuldaberg 28 Gefangene erschossen. Bei den Ermordeten handelte es sich um 16 russische, 10 französische
und zwei niederländische Gefangene.
Als die amerikanischen Truppen am Ostersamstag Breitenau erreichten, befreiten sie einige noch
verbliebene Gefangene und verhafteten einige Aufseher. Drei Wochen später wurde von ehemaligen
polnischen Gefangenen das Massengrab am Fuldaberg entdeckt und am 25. April 1945 fand auf dem
Anstaltsfriedhof eine feierliche Beerdigung statt. Dort waren auch Gestapo-Gefangene beerdigt, die
im Lager ums Leben gekommen waren. In den 50er Jahren wurde auf dem Friedhof für die Ermordeten
zunächst ein Gedenkstein und dann zusätzlich ein Holzkreuz errichtet, dessen Inschrift auf das
Verbrechen hinwies:
"Unbekannte Opfer der Gestapo. Geopferte mahnen Euch - Menschen lasst nicht vom Streben nach
Frieden und Recht. - 31.III.1945"
Unmittelbar nach dem Krieg sollten die Nazi-Täter zur Verantwortung gezogen und bestraft werden.
Hierzu wurden sogenannte Spruchkammern eingerichtet, die die Nazi-Vergangenheit der über 18-jährigen
überprüfen und dann "Sühnemaßnahmen" aussprachen, die von Geldbußen bei den "Mitläufern", bis zur
Einweisung in ein Arbeitslager, Vermögensentzug usw. Bei den "Hauptschuldigen" reichen konnten. In
der Anfangszeit wurden noch recht strenge Strafen ausgesprochen, aber nach und nach zeigte sich, dass
einflussreiche Menschen, die in der Nazi-Zeit zum Teil hohe Positionen eingenommen hatten, oftmals
mit sehr geringen Strafen davon kamen, weil andere positiv für sie aussagten. Die Folge war, dass
die "Entnazifizierung" in der Öffentlichkeit mehr und mehr in Misskredit geriet und gleichzeitig die
Einstufungen immer milder ausfielen. So kam es schließlich, dass der ehemalige Anstalts- und
Lagerleiter Sauerbier im Januar 1949 gemeinsam mit 11 Wärtern und Angestellten als "Mitläufer"
eingestuft wurde. Er musste 1000 DM "Buße" bezahlen - die "Sühnebeträge" der anderen sind nicht
bekannt.
Eine ähnliche Entwicklung zeichnete sich auch in Gerichtsprozessen gegen NS-Verbrecher ab. Franz
Marmon, der ehemalige Leiter der Kasseler Gestapo, wurde 1950 verhaftet und in Untersuchungshaft
genommen. Unter seiner Verantwortung waren in den letzten Kriegstagen insgesamt 119 Menschen in
Breitenau, Kassel-Wehlheiden und Kassel-Wilhelmshöhe erschossen worden. Während er vor seiner
Verhaftung von ehemaligen Gestapo-Angehörigen noch als brutaler Mensch geschildert worden war, sagten
nun alle für ihn aus. Am 5. Februar 1952 wurde schließlich das Urteil verkündet:
Marmon wurde zu insgesamt 2 Jahren Haft verurteilt. Die Untersuchungshaftzeit von 1½ Jahren wurde
auf die Strafe angerechnet - und das verbliebene halbe Jahr wurde ihm auf dem "Gnadenwege" erlassen.
Er verließ als freier Mann den Gerichtssaal. In Breitenau war inzwischen das Arbeitshaus endgültig
geschlossen worden, und bald darauf wurde dort das Mädchenerziehungsheim eingerichtet. Auf dem
Anstaltsfriedhof erinnerte vor allem das Holzkreuz mit seiner Textinschrift an die Ermordeten.
Dennoch wurde das Verbrechen (wie fast überall) nicht als erinnerungs- und gedenkwürdiger Teil der
Ortsgeschichte angesehen. In der Festschrift zur 600-Jahrfeier Guxhagens im Jahre 1952 stand über
den Massenmord kein Wort, und die Funktion Breitenaus als frühes KZ und späteres Arbeitserziehungslager
wurde nicht einmal erwähnt.
Auch auf einer in den 50er Jahren am ehemaligen "Frauenhaus" angebrachten
Tafel mit Daten zur Geschichte Breitenau~ blieb die NS-Zeit ausgespart. Es hieß dort lediglich:
"1927, 1949, 1950 Restaurierungsarbeiten erhalten eines der schönsten Beispiele romanischer
Architektur in Hessen. Schließlich wurden die Toten im Juli 1960 auf einen Kriegsopferfriedhof bei der
Jugendburg Ludwigstein "umgebettet". Auch das Holzkreuz wurde dort hin versetzt, allerdings ohne einen
Hinweis, woher die Toten und das Kreuz stammten. Damit war nicht nur am Ludwigstein, sondern auch in
Breitenau die letzte Erinnerung an die Geschichte Breitenaus in der NS-Zeit getilgt. Es dauerte 20 Jahre,
bis sie durch das Auffinden der Gefangenen-Akten wieder an die Öffentlichkeit gelangte.
Aber nicht nur das Geschehen in Breitenau und anderswo, sondern auch die vielen überlebenden Verfolgten
gerieten in Vergessenheit. Seit den 50er Jahren gab es zwar verschiedene Gesetze zur Entschädigung von
NS-Verfolgten, und es wurden an Israel und an einige europäische Länder Pauschalsummen gezahlt, aber
dennoch blieben davon ganz viele Verfolgtengruppen ausgenommen. Unter denen, die leer ausgingen,
befanden sich auch die Millionen ehemaliger Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen. In den
Pauschalzahlungen war ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass diese nicht für ehemalige
Zwangsarbeiter bestimmt seien - deren Entschädigung sollte erst nach einem endgültigen Friedensvertrag
geregelt werden. Auch das "Bundesentschädigungsgesetz" (BEG), das 1956 in Kraft trat, versagte vielen
Verfolgten eine Entschädigung, so z.B. den Sinti und Roma, den Zwangssterilisierten, den Homosexuellen,
den Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren. Erst in den letzten Jahren gab es positive Veränderungen,
die aber noch lange nicht ausreichen.
Den meisten Verfolgten wurde aber nicht nur eine Entschädigung, sondern auch eine gesellschaftliche
Würdigung versagt. Um an ihr Schicksal zu erinnern und zu ihrer Würdigung beizutragen, entstanden seit
Beginn der 80er Jahre zahlreiche Gedenkstätteninitiativen, und aus solch einer Initiative entstand 1984
auch die Gedenkstätte Breitenau.
(aus: Richter, Die Gedenkstätte Breitenau in Guxhagen bei Kassel, S.16-17.)
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